Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software „Pflegedesk“ als Software-as-a-Service durch die Polonskyi & Bothe GbR gegenüber gewerblichen Kunden (Pflegeunternehmen).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Polonskyi & Bothe GbR, Bügelstraße 43, 47138 Duisburg (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software „Pflegedesk“ als Software-as-a-Service (SaaS). (2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Pflegedienste und Pflegeunternehmen. Es richtet sich nicht an Verbraucher. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Verwaltung und Organisation von Pflegediensten (u. a. Klienten- und Mitarbeiterverwaltung, Dienst- und Tourenplanung, Leistungserfassung, Abrechnung und Dokumentation) zur Nutzung über das Internet bereit. (2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem vom Kunden gewählten Paket. Maßgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Leistungsbeschreibung. (3) Die Software wird auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (2) Mit der Registrierung bzw. Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande. (3) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Diese endet automatisch nach Ablauf des angegebenen Zeitraums und geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies ausdrücklich beauftragt.
§ 4 Leistungen, Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet bereit. Übergabepunkt für die Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. (2) Der Anbieter ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software bemüht. Die Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder sonstigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Störungen des Internets) nicht erreichbar ist. (3) Notwendige Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit möglich, rechtzeitig an und führt sie nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. (4) Der Anbieter erstellt regelmäßig (in der Regel täglich) Sicherungskopien der Daten. Dies entbindet den Kunden nicht von der Obliegenheit, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Datensicherungen (z. B. durch Export) vorzunehmen.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und seine eingesetzten Geräte angemessen abzusichern. (2) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte und Daten sowie für deren rechtmäßige Verarbeitung selbst verantwortlich. Hinsichtlich der in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Klienten- und Mitarbeiterdaten) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. (3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung verfügt, und schließt mit dem Anbieter den nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. (4) Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten und keine Maßnahmen ergreifen, die den Betrieb der Software oder die Infrastruktur des Anbieters beeinträchtigen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere im Rahmen der gebuchten Nutzer- und Klientenkontingente) für eigene Zwecke zu nutzen. (2) Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist. (3) Mit Beendigung des Vertrags enden die eingeräumten Nutzungsrechte.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste des gewählten Pakets. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung ist – je nach gewähltem Abrechnungszeitraum – monatlich oder jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung; der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. (3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. (4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Preisanpassungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Erhöht sich der Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wurde. Mindestlaufzeit und Verlängerung richten sich nach dem gewählten Abrechnungsmodell (monatlich oder jährlich). (2) Ein monatlich abgerechneter Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ein jährlich abgerechneter Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden; andernfalls verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr. (3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). (5) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Daten bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Anbieter und Kunde beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO. (2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der als Bestandteil dieses Vertrags gilt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung aufweist. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit, eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder die vollständige Fehlerfreiheit der Software schuldet der Anbieter nicht. (2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt gemeldete, reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten, soweit dieser darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, im Rahmen seiner Möglichkeiten zumutbare Datensicherungen vorzunehmen. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund – etwa wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Erweiterung des Leistungsangebots – erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. (2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Duisburg. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.